AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen
meines Fotostudios …

Allgemeine Geschäftsbedingungen
meines Fotostudios …

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle vom Fotostudio im Klemensviertel (nachfolgend STUDIO genannt) übernommenen Aufträge. Nach erstmaliger wirksamer Vereinbarung gelten sie auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen. Mangels ausdrücklicher Bestätigung erfolgt Anerkennung durch Auftragserteilung oder durch Annahme der Lieferung. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

2. Eine Gegenbestätigung des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen AGB wird nur verbindlich, wenn sie vom STUDIO ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

3. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom STUDIO hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)

II. Ausfallhonorar, Leistungsstörung

1. Ihre Anmeldung / Buchung ist verbindlich und Sie erkennen damit die allgemeinen Bedingungen an.

2. Für die Stornierung gebuchter Termine kann das STUDIO Schadensersatz wie folgt geltend machen:

Hochzeit, Taufe, Eventfotografie:
- bis 12 Wochen vor Termin 30%
- bis 8 Wochen 50% des vereinbarten Honorars
- unter dieser Zeit ist die volle Höhe des vereinbarten Honorars zu zahlen.

Studio - Bewerbung, Portrait, Baby & Babybauch:
- bis 48 Stunden vor dem gebuchten Termin - keine Gebühr
- bis 24 Stunden vor dem gebuchten Termin 50% des Aufnahmehonorars
- ab 24 Stunden vor dem gebuchten Termin - Aufnahmehonorar nach Preisliste

3. Überlässt das STUDIO dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die
nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang - wenn keine längere Zeit vereinbart wurde - auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann das STUDIO, sofern es den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.

4. Überlässt das STUDIO dem Auftraggeber Bilder aus seinem Archiv, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann das STUDIO eine Blockierungsgebühr von 1 (in Worten: einem) Euro pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale.
Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann das STUDIO Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 1000 (in Worten: eintausend) Euro für jedes Original und 200 (in Worten: zweihundert) Euro für jedes Duplikat, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem STUDIO vorbehalten.

5. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die das STUDIO nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar von STUDIO, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält das STUDIO auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem STUDIO kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann das STUDIO auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

6. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom STUDIO bestätigt worden sind. Das STUDIO haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.


III. Urheberrecht

1. Dem STUDIO steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Die vom STUDIO hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

3. Überträgt das STUDIO Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der besonderen Vereinbarung.

4. Sofern die Nutzungsrechte nach gesondert zu schließender Vereinbarung übertragen sind, so gehen diese erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an das STUDIO über.

5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.

6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann das STUDIO, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt das STUDIO zum Schadensersatz.

7. Die Originale verbleiben beim STUDIO. Eine Herausgabe der Originale an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

IV. Nutzung und Verbreitung

1. Die Verbreitung von Lichtbildern von STUDIO im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen STUDIO und dem Auftraggeber gestattet.

2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch das STUDIO.

3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die das STUDIO auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch das STUDIO.

4. Das STUDIO ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

5. Wünscht der Auftraggeber, dass das STUDIO ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

6. Hat das STUDO dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung vom STUDIO verändert werden.

V. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist das STUDIO die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.

2. Fällige Rechnungen sind sofort ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 7 (in Worten: sieben) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem STUDIO bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum von STUDIO. Das Studio kann bei höheren Bestellungen Vorkasse verlangen.

4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahme/Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Das STUDIO behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

5. Bei individuellen Portraits gelten die Arbeiten als anerkannt, wenn der Kunde seine Aufnahmen gesehen, freigegeben, erhalten und bezahlt hat. Spätere Reklamationen auf Grund geschmacklicher Auffassungen sind nicht zulässig.

VI. Nebenpflichten

1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen an das Studio übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist das STUDIO berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung der Räume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.


VII. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Das STUDIO verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

VIII. Digitale Fotografie

1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder von STUDIO auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von STUDIO.

2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

IX. Bildbearbeitung

1. Die Bearbeitung von Lichtbildern von STUDIO und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung durch das STUDIO. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder von STUDIO digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name STUDIO mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.

3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der STUDIO als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, das STUDIO mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt das STUDIO von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

X. Haftung

1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet das STUDIO für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Das STUDIO haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die das STUDIO oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet das STUDIO – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2. Das STUDIO verwahrt die Originale sorgfältig. Das STUDIO ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die aufbewahrten Originale nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Sollten Bilddaten vorzeitig durch technische Defekte oder höhere Gewalt unlesbar werden, ist das STUDIO hierfür nicht haftbar zu machen.

3. Das STUDIO haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

5. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.

XI. Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von STUDIO, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz von Studio als Gerichtsstand, nämlich Düsseldorf, vereinbart.

2. Für alle vertraglichen Beziehungen, auch bei Lieferung oder Nutzungsrecht-einräumung ins Ausland, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

3. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen der Schriftform.

4. Die etwaige Nichtigkeit einer oder mehreren Bestimmungen dieser AGB berühren die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung ersetzt, die der angestebten wirtschaftlichen Regelung am nächsten kommt.
Stand 01-2012

© Haroc Marcard - 2006-2023
Fotostudio im Klemensviertel • Am Kreuzberg 3 • 40489 Düsseldorf

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